Basisleistungen
a)
Verfügbarkeit zur Optimierung und Qualitätssicherung bei der
Anwendung radio-aktiver Stoffe bei Untersuchungen und
Standardbehandlungen (§9(3),§82(4)StrlSchV)
b)
Mitwirkung bei der Optimierung von Prozeduren im Hinblick auf den
Strahlenschutz für Patienten, Mitarbeiter und Umwelt, z.B. bei der
Umsetzung der diagnostischen Referenzwerte (§81(2)StrlSchV) und bei der
Freigabe radioaktiver Stoffe (§29 StrlSchV)
c)
Durchführung des physikalisch-technischen Teils der Unterweisung
(§38 StrlSchV)
d)
Überwachung und Optimierung der Qualitätssicherungsmaßnahmen an
nuklear-medizinischen Untersuchungs- und Strahlungsmessgeräten,
Überprüfung von Reparatur- und Wartungsarbeiten (§82(5)StrlSchV)
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