Willkommen
Als Medizinphysik-Experte
Nuklearmedizin im Sinne der StrlSchV vom 01.08.2001 biete ich für die
nuklearmedizinische Diagnostik folgende Leistungen an:
Die
aufgeführten Leistungen können abgerufen und zum Nachweis der
Verfügbarkeit eines Medizinphysik-Experte Nuklearmedizin (§9(3) StrlSchV)
gegenüber der Überwachungs-Behörde in einen Vertrag eingebunden werden.
Die Benennung eines Medizinphysik-Experten Nuklearmedizin ersetzt nicht
die Verpflichtung eines Strahlenschutzbeauftragten soweit gefordert, die
Strahlenschutzverantwortung bleibt beim Betreiber.
Ich
bin für Sie im gesamten Bundesgebiet tätig. Fragen Sie einfach nach.
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